AGB’s

eloxalwerk züri-oberland ag, Hofstrasse 93, CH-8620 Wetzikon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 1. Juli 2010

1. Präambel

Die eloxalwerk züri-oberland ag wurde als neu gegründete Aktiengesellschaft am 25. Juni 2010 unter der Firmennummer CH-020.3.035.348-9 im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Sie hat per 1. Juli 2010 von der Elma Electronic AG, Wetzikon, den Eloxalbetrieb einschliesslich der zu diesem Betrieb gehörenden Mitarbeiter übernommen. Die eloxalwerk züri-oberland ag ist Mitglied des Vereins Schweizerischer Anodisierbetriebe (VSA).

2. Inkrafttreten und Geltungsbereich

Mit Wirkung ab 1. Juli 2010 unterliegen die Verträge der eloxalwerk züri-oberland ag mit ihren Kunden ausschliesslich diesen AGB. Sämtliche vom Vertragspartner erteilten Aufträge werden von uns aufgrund des Werkvertrages und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Vorschriften oder besondere Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

3. Offerten, Mindestauftragswert Preise, Zahlungsbedingungen

Offerten erfolgen unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Verträge gelten als abgeschlossen, wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigt haben bzw. wenn der Kunde unsere Offerte schriftlich akzeptiert hat.
Für Erst- und Folgeaufträge gilt ein Mindestauftragswert von CHF 50.–
Die Preise verstehen sich netto ab Werk. Steuern, Gebühren, Zölle oder andere Nebenkosten gehen zusätzlich zulasten des Kunden.
Die Fakturierung erfolgt mit der Auslieferung von Teil- oder Gesamtbestellungen oder mit der Meldung der Abholbereitschaft. Die Rechnung ist vom Kunden innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Wir behalten uns vor, nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen Verzugszinsen von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat sowie allfällige Mahngebühren und weitere Kosten zu belasten.

4. Ausführung, Auftragserteilung

Wir verpflichten uns, sämtliche Aufträge fachmännisch und sorgfältig auszuführen. Um Fehler in der Behandlungsart zu vermeiden, ist vom Kunden ein schriftlicher Auftrag (Lieferschein/Zeichnungen mit Angabe zur Kontaktierung.) beizufügen. Dieser muss die Menge, die gewünschte Oberflächenbehandlung, die Schichtdicke, die Aluminiumlegierung sowie die genauen Masse der Werkteile enthalten. Für Schäden, die entstanden sind, weil die Auftragserteilung nicht korrekt erfolgt ist, können wir keine Haftung übernehmen.

5. Lieferfristen

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesichert worden sind und die Anlieferung der Werkteile sowie die zur Arbeitsausführung notwendigen Weisungen durch den Kunden rechtzeitig erfolgt ist. Fehlen nachträglich Weisungen oder Material, so stehen vereinbarte Fristen still.
Wird die Lieferung durch Betriebsunterbrüche oder Einschränkungen oder durch sonstige Umstände verzögert, die von uns nicht beeinflusst werden können, so steht dem Kunden kein Anspruch auf Ersatz eines allfälligen Schadens zu.
Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Falle zu bezahlen.

6. Prüfung, Abnahme, Nachbesserungsrecht

Nach Auslieferung der Werkstücke hat der Kunde das Werk zu prüfen und innerhalb von 8 Tagen allfällige Mängel uns schriftlich mitzuteilen. Die Abnahme hat insbesondere die Schichtstärke, die Massgenauigkeit/Masshaltigkeit, die Farbgleichheit, mechanische Verletzungen und andere dekorative Mängel zu umfassen. Unterlässt er dies, so gilt das Werk als einwandfrei genehmigt. Allfällig verdeckte Mängel hat der Kunde binnen 8 Tagen nach der Entdeckung schriftlich zu rügen.
Bei rechtzeitig erhobener Mängelrüge und erwiesenem Behandlungsfehler werden wir die bemängelten Teile fristgerecht, kostenlos und unter Übernahme der Transportkosten neu bearbeiten. Versäumt es der Kunde, Nachbesserung zu verlangen, verwirkt er seine Mängelrechte.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den veredelten Werkstücken gehen mit der Bereitstellung der Werkstücke zur Rücklieferung auf den Kunden über.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für den Kunden und für uns ist CH-8620 Wetzikon.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für den Kunden und für uns ist CH-8620 Wetzikon. Es gilt in jedem Fall schweizerisches Recht.

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